Bildungslandschaft Schweiz im Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz
Mit der Bildung eines einzigen Bildungs- und Hochschulraumes in der Schweiz wurden alle Hochschulen unter das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) gestellt. Das HFKG führte zur Gründung von neuen Organisationen. Neben dem ressourcenintensiven Aufbau der Organisationen mussten zusätzliche rechtliche Grundlagen wie die Akkreditierungsverordnung [Akkreditierungsrichtlinien HFKG] entwickelt und geschaffen werden.
Für swissfaculty ist die Mitbestimmung der Dozierenden an den Hochschulen ein zentrales Element der Weiterentwicklung der Hochschulen und deren Qualitätssicherungssystemen. Die Akkreditierungen an den Hochschulen zeigen u.a. bei den Mitbestimmungsrechten Defizite und Handlungsbedarf.
Rahmenbedingungen Akkreditierungsverfahren: Zusätzliches Akkreditierungsverfahren
Das HFKG, die Akkreditierungsverordnung und die Kompatibilität mit dem europäischen Hochschulraum (z.B. Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area ESG, Bologna-Deklaration ) bilden einen koordinierten und engen Rahmen für die Akkreditierung in einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum mit kompatiblem Qualifikationsrahmen.
Die Schweizerischen Hochschulkonferenz hat im Sommer 2021 eine zusätzliche Variante des Akkreditierungsprozesses vorgeschlagen. Ein zusätzliches Akkreditierungsverfahren reduziert aber die Konsistenz der Akkreditierungsentscheide und damit die Qualität der Entscheide bei gleichzeitig steigendem Aufwand für alle Beteiligten im Akkreditierungsprozess.
Herausforderungen für Schweizerischen Akkreditierungsrat (SAR), Agenturen und Hochschulen
Die Qualität der Akkreditierungsentscheide gehört in die Hände von unabhängigen nationalen und internationalen Experten und Expertinnen, der Agenturen und des SAR, der mehrheitlich aus Mitgliedern von Hochschulen zusammengesetzt ist.
Die Unabhängigkeit des SAR, der Agenturen und der Experten ist für die«Schaffung günstiger Rahmenbedingungen in der Lehre und Forschung von hoher Qualität» zu beachten.
Die Vergleichbarkeit der Akkreditierungsentscheide, die Kohärenz und letztlich die Qualität der Akkreditierungen bei sechs Agenturen, fünf unterschiedlichen Hochschultypen, vier Landessprachen (Übersetzungen), unterschiedlichen Grössen der Hochschulen und geplanten zwei unterschiedlichen Akkreditierungsverfahren fordern den Schweizerischen Akkreditierungsrat, die Agenturen und die bestehenden sowie zukünftigen Hochschulen in hohem Masse heraus.
Hochschulen sind Treffpunkte für den wissenschaftlichen Austausch und gesellschaftlichen Dialog:
Lassen Sie uns diese Orte des Ideenwettbewerbs qualitativ weiterentwickeln.
Lesen Sie mehr unter:
http://www.konferenz-hochschuldozierende.ch/dokumente/2021_Verkuerztes_Akkreditierungsverfahren.pdf http://www.swissfaculty.ch/dokumente/Flyer_Konferenz_1_def_LR.pdf