HFKG in der Kritik: Uneinheitliche Handhabung der Akkreditierung sorgt für internationalen Nachteil der Schweizer Akkreditierung.
Das am 01.01.2015 in Kraft getretene Hochschulförderungs– und Koordinationsgesetz (HFKG) will mit der institutionellen Akkreditierung sicherstellen, dass die Hochschulen eigene Qualitätssicherungssysteme eingerichtet haben und diese nach gemeinsamen Standards funktionieren.
Wer sich institutionell akkreditieren lässt, muss eine von drei möglichen Typen wählen. Zur Wahl stehen universitäre Hochschule, Fachhochschule und pädagogische Hochschule. Aus der Akkreditierungsverordnung ist nicht klar ersichtlich nach welchen Gesichtspunkten der schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) die Typenwahl evaluieren muss.
Mit der praktischen Anwendung des Textes kamen Schwächen und Unklarheiten zum Vorschein, die regelmässig im Hochschulrat erörtert wurden. Die Idee eines vereinfachten Verfahrens für die Erneuerung einer bestehenden Akkreditierung wurde durch verschiedene Hochschulgruppen unterstützt und schon bei der Erarbeitung der Richtlinien vorgebracht. Aufgrund des Aufwands der Selbstevaluation und des Gutachterbesuchs und der damit verursachten Bürokratisierung ist dieser Vorschlag verständlich.
Es hat sich gezeigt, dass die gesetzliche Umsetzung unter Einhaltung der internationalen Richtlinien schwierig ist.
Trotz mehreren Vorschlägen und vieler Vorarbeit des schweizerischen Akkreditierungsrates wurde bisher keine Einigkeit erzielt, auch wenn in der neuesten Verordnung die Unterscheidung zwischen Erstakkreditierung und erster Erneuerung erwähnt ist.
Mehr hier: https://fh-ch-nw.ch/wp-content/uploads/sites/9/2023/01/Infoflyer-swissfaculty-22.pdf