Pensionskasse

Pensionskassenlösung für die FHNW-BLK

Mit der Forderung, dass die Übergangsgeneration nicht weitere Verluste infolge der erneuten Umwandlungssatzsenkung hinnehmen kann, konnte der Umwandlungssatz auf 5.4% für die Baby-Boom-Generation gesichert werden (anstatt 5.0%). Für die jüngere Generation gilt der tiefere Umwandlungssatz von 5%, mit höheren Sparbeiträgen wird aber mehr Kapital angespart, so dass das bisherige Leistungsziel weiterhin erreicht werden kann. Die Beschlüsse der paritätischen Vorsorgekommission FHNW finden Sie im folgenden Dokument: Beurteilung_Vorsorge_2018_03.

Position der Verhandlungskommission

Für Mitarbeitende, welche zwischen September 2014 und März 2015 der FHNW angehörten, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass das Rentenziel durch eine Zusatzverzinsung von 14% erreicht wird.

INFO_PK_2014_09
INFO_PK_2015_03

Position der Verhandlungskommission Mitarbeitende von Mai 2014, welcher auch der fh-ch-nw angehört: In den nächsten 5 Jahren soll eine Zusatzverzinsung von je 2.8% angestrebt werden. Wenn dies gelingt, so sind die Verluste durch die Umwandlungssatzsenkung aufgefangen. Der Arbeitgeber soll auch einen Beitrag leisten, und wir helfen mit: In den Lohnverhandlungen für 2014 haben wir mit einem Abstrich an unseren Lohnforderungen vereinbart, dass der Arbeitgeber in den nächsten Jahren zusätzliches Kapital in die Pensionskasse einzahlt. Es braucht aber darüber hinaus weitere Beiträge.
INFO_PK_2014_05_15

Stufenweise Senkung Umwandlungssatz ab 2013 – Interventionen des fh-ch-nw
Zwei ausführliche Antworten des Co-Präsidiums Vorsorgeeinrichtung FHNW sind Mitte Juni 2013 eingegangen und stehen allen Mitarbeitenden auf dem Intranet zur Verfügung.
fh-ch-nw und alv schreiben in ihrer Antwort vom September 2013: «Die beiden Verbände bedanken sich bei Ihnen als Co-Präsidenten Vorsorgekommission FHNW für die beiden ausführlichen Antworten vom 10. und 11. Juni 2013, die auch detailliert auf die Entstehensgeschichte des Vorsorgewerks FHNW eingehen. Wir anerkennen, dass die Konsequenzen, welche sich für die Mitarbeitenden ergeben, von der Vorsorgekommission sehr ernst genommen werden. Dennoch können wir den Hinweis, „die Kostenneutralität des neuen Vorsorgeplans sei auch politisch notwendig“, nicht akzeptieren. Die beiden Verbände verfolgen die Entwicklung in den vier Trägerkantonen sehr aufmerksam und werden zu gegebener Zeit wieder aktiv.«

Brief an Co-Präsidenten Vorsorgeeinrichtung FHNW vom 14. Mai 2013 (unterstützt vom alv)
Briefauszug: «An der vom Mitwirkungsrat MOM organisierten Informationsveranstaltung vom 22. April 2013 in Olten wurde deutlich, dass sich die Mitarbeitenden hintergangen fühlen, da die Aussagen, die 2010 gemacht wurden, nur 3 Jahre später infolge einer Umstellung der Tarifgrundlagen auf VZ 2010 quasi hinfällig sind. 2010 muss bereits bekannt gewesen sein, dass sich die Grundlagen ändern. Ebenfalls musste man bereits vor 3 Jahren mit einer gestiegenen Lebenserwartung rechnen. Für die Versicherten ist die plötzliche  Neubeurteilung nicht nachvollziehbar. Hätte man auf Beginn der Vorsorgeeinrichtung FHNW am 1. Januar 2011 bereits den Umwandlungssatz auf 5.8% gesenkt, hätten die Kantone mit höheren Beträgen ausfinanzieren müssen, damit die Mitarbeitenden das geplante Leistungsziel erreichen. Drei Jahre später geht es jetzt voll zu Lasten der Versicherten, was unseres Erachtens unfair ist. Die von Ihnen getroffene Übergangslösung von 5 Jahren federt den Verlust der Jahrgänge, die kurz vor den Pensionierung stehen, etwas ab;  voll trifft es die Jahrgänge 1956 – 1965, die gleichen Jahrgänge, die auch beim Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat mehr als die älteren oder jüngeren verloren haben!
[…]
Die Vorsorgekommission FHNW wird ernsthaft darum ersucht, ihre Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Der Leitsatz „Der neue Vorsorgeplan 2014 darf keine Mehrprämien für AG und für AN zur Folge haben.“ wird  in Frage gestellt. Der Hinweis, ein finanzieller Mehraufwand für die Kantone sei politisch nicht durchsetzbar, setzt die Anliegen der Mitarbeitenden hintan und kann so nicht akzeptiert werden!»

Vollständiger Brief: 20130508_Brief_Kofmel_PK_def

Reaktion der Vorsorgeeinrichtung FHNW per Mail vom 16. Mai 2013: Eine ausführliche Antwort wird in Aussicht gestellt.

Ausgangslage in Kurzform
Wie Sie in den letzten Wochen erfahren haben, hat die paritätisch zusammengesetzte FHNW Vorsorgekommission verschiedene Änderungen beschlossen, u.a. die stufenweise Senkung des Umwandlungssatzes von 6.75% auf 5.8%. Das Leistungsziel der FHNW – die Vorgabe von 2010 spricht von 60% des letzten Lohns (inkl. 2. Säule)  – wird damit nicht mehr erreicht. Eine Alternative wäre denkbar: AG und AN tragen GEMEINSAM die höheren Beiträge, um das Leistungsziel von 60% weiterhin zu erreichen.

Brief an FH-Rat
Der fh-ch-nw hat bei seinen Mitgliedern eine Umfrage gemacht, ob sie das Vorgehen, beim FH-Rat zu intervenieren, unterstützen.  Es gab viele Antworten und alle Rückmeldungen waren positiv – vielen Dank auch für die zahlreichen Bemerkungen. Lesen Sie hier den 20130405_Brief_Kofmel_PK_def, der am 7. April 2013 an den Vize-Präsidenten des FH-Rats und Co-Präsident der Vorsorgekommission FHNW Peter Kofmel gegangen ist.

Antwort FH-Rat
Der fh-ch-nw hat vom FH-Rat am 17. April 2013 eine Antwort erhalten und bedankt sich. Die Antwort weist darauf hin, dass die Entscheide der Vorsorge-Kommission diskutiert wurden, es aber im FHR keine Stimmen gab, welche die Vertreter des Arbeitgebers veranlassten, die bisherige Haltung zu revidieren. Der Entscheid der Vorsorgekommission wird formell vom Verwaltungsrat der BLPK genehmigt.

Fazit und weiteres Vorgehen
Die Vorgabe, dass der neue Vorsorgeplan 2014 keine Mehrprämien für AG und AN zu Folge haben darf, wie in der „Information für Mitarbeitende zu den Anpassungen im Vorsorgewerk FHNW per 01.01.2014, Februar 2013, Richard Wettmann“ auf S. 5 steht,  muss prinzipiell in Frage gestellt werden. Der fh-ch-nw überlegt sich eine Antwort.

Brief vom 14. Mai 2013 vgl. oben

Ältere Beiträge
Anlagestrategie BLPK
Anfrage vom 24. August 2011 beim Leiter der Vorsorgekommission FHNW

Wissenschaftliche Arbeiten zeigen (z.B. Michael Madjar (FHNW), KTI-Projekt, 2010), dass die Qualität der Corporate Governance bei einer Unternehmung einen positiven Einfluss auf deren ökonomischen Erfolg hat. Die Sektion des Dozierendenverbandes fh-ch-nw engagiert sich entsprechend der Corporate Governance für die Offenlegung von Daten, die für die Versicherten relevant sind.
Aus der Presse (z.B. Tages Anzeiger, 10.8.2011, «Talfahrt setzt Pensionskassen zu») ist zu entnehmen, dass  der durchschnittliche Deckungsgrad der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen innerhalb von vier Monaten um 4% gefallen ist. Der konsolidierte Deckungsgrad der BLPK lag Ende 2010 bei 77,2 Prozent (Unterdeckung 1,48 Mrd. Fr.) und sollte sich durch den Beitritt der FHNW leicht verbessert haben.
Der fh-ch-nw bitte Sie, die Versicherten der FHNW über den aktuellen Deckungsgrad und die Anlagestrategie über ein geeignetes Publikationsinstrument (z.B. Intranet der FHNW) zu informieren.
Dem fh-ch-nw  ist klar, dass es derzeit unter den wirtschaftlichen Umständen sehr schwierig ist, eine vernünftige langfristige Anlagestrategie umzusetzen. Wir sind jedoch aus Sicht der Versicherten an regelmässiger Information über das Anlagevermögen und die Anlagestrategie der Pensionskasse interessiert, wie dies die Best Practice Corporate Governance vorsieht.

Information für alle früheren APK-Versicherten
28. Februar 2011

Die Austrittsabrechnung der Aargauischen Pensionskasse APK macht keine Angaben über die fehlende Zusatzgutschrift Besitzstand von 40%. Der Versicherungsexpterte der neuen Vorsorgekommission FHNW hat dem fh-ch-nw bestätigt, dass die früheren APK-Versicherten ihren Anspruch nicht verlieren.  Die Information ist Sache der neuen Vorsorgeeinrichtung FHNW, also der BLPK. Sie wird im Rahmen des nächsten Vorsorgeausweises erfolgen.