Vernehmlassung: „Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich“

Der fh-ch ist gegen eine Verordnungsänderung.

Aus unserer Sicht ist das gegenwärtige Akkreditierungsverfahren einfacher in der Anwendung. Der regelmässige Wechsel zwischen dem jetzigem («ordentlichen») Verfahren und einem so genannten «vereinfachten» Verfahren erschwert erstens die Entwicklung einer tragenden Evaluationskultur an den einzelnen Hochschulen und über alle Hochschulen hinweg. Zweitens erfordert ein wechselndes Akkreditierungsverfahren zusätzliche Ressourcen, insbesondere für die Qualifizierungsmassnahmen der daran beteiligten Personen. Soll mit beiden Verfahren ein gleicher Qualifikationsstandard erreicht werden, sind die dafür verantwortlichen Hochschulangehörigen wie auch die für die Akkreditierung verantwortlichen Personen für beide Verfahren zu schulen, was zusätzliche Kosten auslöst.

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