Im Grundsatz begrüsst der fh-ch die Revision
Die Totalrevision der Beitragsverordnung der Innosuisse basiert auf einer differenzierten Analyse der zugehörigen Prozesse der Innovationsförderungen der vergangenen Jahre und nimmt Verbesserungen in der Beitragsverordnung auf.
Der fh-ch begrüsst insbesondere
- die Vereinfachung der Prozesse der Innovationsförderung;
- die neu im FIFG zugelassene Förderung ausländischer Förderorganisationen und Förderstellen bei internationalen Innovationsprojekten durch direkte Beiträge;
- die Förderung der Internationalisierung für Jungunternehmen wie auch
- die Förderung des Austausches von Forschenden zwischen Hochschulen und Unternehmungen im nationalen Kontext.
Der fh-ch sieht noch Verbesserungspotential und schlägt eine Optimierung der Beitragsverordnung vor, konkret
- dass die Umsetzung des Art. 21 als Pilotprojekt mit definierter Dauer, Zielen und Messkriterien gestartet und evaluiert wird.;
- dass die Regelungen der Bandbreite der Beteiligung der Umsetzungspartner in Art. 11 präzise festgehalten werden;
- dass die Beurteilungskriterien frühestens nach fünf Jahren angepasst werden;
- dass die Schulungs- und Beratungsleistungen von Innosuisse im Kontext des Weiterbildungsgesetzes Artikel 9 bewertet und klare Regelungen eingeführt werden, die einen Interessenkonflikt zwischen der Beratung und dem Evaluieren der Fördergesuche ausschliessen;
- dass das Verhältnis der Förderung von hochqualifizierten Personen und die Aufgabe und Rolle von Sabbaticals geklärt wird.