Vernehmlassung: Totalrevision der Verordnung der Innosuisse

Im Grundsatz begrüsst der fh-ch die Revision

Die Totalrevision der Beitragsverordnung der Innosuisse basiert auf einer differenzierten Analyse der zugehörigen Prozesse der Innovationsförderungen der vergangenen Jahre und nimmt Verbesserungen in der Beitragsverordnung auf.

Der fh-ch begrüsst insbesondere

  • die Vereinfachung der Prozesse der Innovationsförderung;
  • die neu im FIFG zugelassene Förderung ausländischer Förderorganisationen und Förderstellen bei internationalen Innovationsprojekten durch direkte Beiträge;
  • die Förderung der Internationalisierung für Jungunternehmen wie auch
  • die Förderung des Austausches von Forschenden zwischen Hochschulen und Unternehmungen im nationalen Kontext.

Der fh-ch sieht noch Verbesserungspotential und schlägt eine Optimierung der Beitragsverordnung vor, konkret

  • dass die Umsetzung des Art. 21 als Pilotprojekt mit definierter Dauer, Zielen und Messkriterien gestartet und evaluiert wird.;
  • dass die Regelungen der Bandbreite der Beteiligung der Umsetzungspartner in Art. 11 präzise festgehalten werden;
  • dass die Beurteilungskriterien frühestens nach fünf Jahren angepasst werden;
  • dass die Schulungs- und Beratungsleistungen von Innosuisse im Kontext des Weiterbildungsgesetzes Artikel 9 bewertet und klare Regelungen eingeführt werden, die einen Interessenkonflikt zwischen der Beratung und dem Evaluieren der Fördergesuche ausschliessen;
  • dass das Verhältnis der Förderung von hochqualifizierten Personen und die Aufgabe und Rolle von Sabbaticals geklärt wird.

Mehr unter: https://fh-ch-nw.ch/wp-content/uploads/sites/9/2022/03/2022-02-Vernehmlassung-Beitragsverordnung-Innosuisse-fh-ch-korr_.pdf